Wichtige Informationen zum Visaverfahren am GK Erbil

Antragsformular Schengenvisum Bild vergrößern Antragsformular für ein Schengenvisum (© dpa - Report)

Generalkonsulat Erbil

Stand: März 2012

                                                                                   Visabestimmungen

Das deutsche Generalkonsulat in Erbil kann derzeit als „Kleinstvertretung“ leider nur in sehr eingeschränktem Umfang konsularische Dienstleistungen anbieten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch aus Sicherheitsgründen keine Vorsprache ohne den Nachweis einer Terminvereinbarung zugelassen werden kann. Dabei sind Reisezweck, Name, Vorname, Geburtsdatum, Passnummer und Wohnort anzugeben.

Beim Generalkonsulat Erbil können Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in der föderalen Region Kurdistan-Irak haben, ihren Visaantrag stellen, wenn sie einer der folgenden Personengruppen angehören oder ihre Reise einem der folgenden Zwecke dient:

  • Inhaber von Dienst- oder Diplomatenpässen;
  • Geschäftsreisende, die in den vergangenen drei Jahren bereits mehrere Schengen-Visa erhalten haben und enge Beziehungen nach Deutschland darlegen können;
  • Teilnehmer von Regierungs- oder Wirtschaftsdelegationen, die von offiziellen deutschen Stellen eingeladen worden sind;
  • Wissenschaftler und Künstler, die von offiziellen deutschen Organisationen eingeladen worden sind;
  • Eilfälle medizinischer Behandlung in Deutschland;
  • Teilnehmer an Ausbildungsmaßnahmen bei offiziellen deutschen Stellen oder von der Bundesregierung geförderten Programmen.

In allen anderen Fällen ist für Personen aus dem Amtsbezirk die Deutsche Botschaft in Ankara zuständig.  www.ankara.diplo.de , Tel.: 0090 212 340 4900

Irakische Staatsangehörige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in anderen Teilen des Iraks haben, wenden sich bitte an die Deutsche Botschaft in Bagdad. www.bagdad.diplo.de

Weitere Informationen zum Visumverfahren sind auf den Merkblättern erhältlich.

Visa regulations in Kurdish language / Visabestimmungen in kurdischer Sprache

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Hier können Sie unsere Visabestimmungen in kurdischer Sprache herunterladen.

Visa regulations in Arabic language / Visabestimmungen in arabischer Sprache

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Visabestimmungen

Kontakt mit der Konsularabteilung

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Öffnungszeiten und Erreichbarkeit der Visastelle

Öffnungszeiten und Erreichbarkeit der Visastelle

Öffnungszeiten:

Sonntag - Donnerstag: 09:00 bis 12:30 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:

Sonntag - Donnerstag: 09:00 bis 11:00 Uhr

Sprache
Deutsch, Kurdisch, Englisch und Arabisch
Telefon
+964 750 790 790 9
+49 228 17 800 413

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Korruptionsprävention

Korruption

Die Richtlinie zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004 (RL) bestimmt den rechtlichen Rahmen für die Aufgaben der Korruptionsprävention in der Zentrale des Auswärtigen Amts und an den Auslandsvertretungen. Die RL zielt darauf ab, verständlich und mittels weniger Regelungen eine Richtschnur für ein integres, faires und transparentes Verwaltungshandeln zu bieten.