Wichtige Informationen zum Visaverfahren am GK Erbil
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Antragsformular für ein Schengenvisum
(© dpa - Report)
Generalkonsulat Erbil
Stand: März 2012
Visabestimmungen
Das deutsche Generalkonsulat in Erbil kann derzeit als „Kleinstvertretung“ leider nur in sehr eingeschränktem Umfang konsularische Dienstleistungen anbieten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch aus Sicherheitsgründen keine Vorsprache ohne den Nachweis einer Terminvereinbarung zugelassen werden kann. Dabei sind Reisezweck, Name, Vorname, Geburtsdatum, Passnummer und Wohnort anzugeben.
Beim Generalkonsulat Erbil können Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in der föderalen Region Kurdistan-Irak haben, ihren Visaantrag stellen, wenn sie einer der folgenden Personengruppen angehören oder ihre Reise einem der folgenden Zwecke dient:
- Inhaber von Dienst- oder Diplomatenpässen;
- Geschäftsreisende, die in den vergangenen drei Jahren bereits mehrere Schengen-Visa erhalten haben und enge Beziehungen nach Deutschland darlegen können;
- Teilnehmer von Regierungs- oder Wirtschaftsdelegationen, die von offiziellen deutschen Stellen eingeladen worden sind;
- Wissenschaftler und Künstler, die von offiziellen deutschen Organisationen eingeladen worden sind;
- Eilfälle medizinischer Behandlung in Deutschland;
- Teilnehmer an Ausbildungsmaßnahmen bei offiziellen deutschen Stellen oder von der Bundesregierung geförderten Programmen.
In allen anderen Fällen ist für Personen aus dem Amtsbezirk die Deutsche Botschaft in Ankara zuständig. www.ankara.diplo.de , Tel.: 0090 212 340 4900
Irakische Staatsangehörige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in anderen Teilen des Iraks haben, wenden sich bitte an die Deutsche Botschaft in Bagdad. www.bagdad.diplo.de
Weitere Informationen zum Visumverfahren sind auf den Merkblättern erhältlich.