Beantragung eines Reisepasses
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Fingerabdruck für neuen Pass
(© dpa/picture-alliance, Arno Burgi)
Aktuell kann das Generalkonsulat Erbil keine Pässe ausstellen.
Passanträge von Personen, die in der Region Kurdistan-Irak wohnhaft sind, werden angenommen und an die Botschaft Bagdad zur weiteren Bearbeitung geschickt. Aufgrund dieses Verfahrens ist mit einer Mindestbearbeitungsdauer von 8 Wochen zwischen Antragstellung und Aushändigung des Reisepasses zu rechnen. Die Aushändigung des Pass erfolgt durch das Generalkonsulat in Erbil.
Alle Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses müssen persönlich gestellt werden, da die Fingerabdrücke des Passinhabers auf einem integrierten Chip gespeichert werden.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. Terminvereinbarung Kinder müssen in Begleitung ihrer sorgeberechtigten Eltern erscheinen. Sollte ein sorgeberechtigter Elternteil bei der Passantragstellung verhindert sein, ist dessen schriftliche Zustimmung zum Passantrag mit einer beglaubigten Unterschrift vorzulegen.
Sollten Sie für Ihr Kind erstmalig einen Reisepass beantragen, ist eine Geburtsanzeige zwingend erforderlich. Bitte lesen Sie sich dazu aufmerksam unser gesondertes Informationsblatt: Information für die Eltern eines im Irak geborenen deutschen Kindes [pdf, 81.27k] durch.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Antragstellung mit:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular,
zwei biometriefähige Passfotos (nicht älter als 6 Monate),
bisheriger deutscher Reisepass und irakische Aufenthaltserlaubnis,
Geburts- oder Abstammungsurkunde,
Abmeldebestätigung des letzten Wohnortes in Deutschland,
ggf. Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis,
bei Minderjährigen: Heiratsurkunde und Reisepässe der Eltern.
Alle deutschen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen, irakische Urkunden müssen zwingend im Original eingereicht werden. Abhängig vom Einzelfall können noch weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich sein. Irakische Originalurkunden werden der Botschaft Bagdad zur Prüfung übersandt. Die Originale werden anschließend nach Erbil zurückgesandt und zusammen mit dem Pass ausgehändigt
Sobald Ihr neu ausgestellter Reisepass beim Generalkonsulat eintrifft, werden Sie von uns benachrichtigt.
Die Gebühren für den Pass sind bei der Antragstellung in US-Dollar bar zu entrichten.
Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre, 32 Seiten) wenn noch ein Wohnsitz in Deutschland besteht | 80,00 € 139,00 € |
Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre, 32 Seiten) wenn noch ein Wohnsitz in Deutschland besteht | 58,50 € 96,00 € |
vorläufiger Reisepass wenn noch ein Wohnsitz in Deutschland besteht | 39,00 € 65,00 € |
Kinderreisepass (Gültigkeit: sechs Jahre, höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) wenn noch ein Wohnsitz in Deutschland besteht | 26,00 € 39,00€ |
Reiseausweis zur Rückkehr | 21,00 € |
Für die Ausstellung eines 48-Seiten-Passes wird ein Zuschlag i.H.v. 22,00 Euro erhoben.
Weitere, ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt: Informationen zur Beantragung eines Reisepasses [pdf, 125.51k] . Für Rückfragen steht Ihnen das Generalkonsulat darüber hinaus ebenfalls zur Verfügung.