Visumsangelegenheiten
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(© EU Komission)
Aufgrund der weiterhin prekären Sicherheitslage im Irak wurden seitens des Auswärtigen Amtes Einschränkungen bei der Beantragung von Visa verfügt. Der Personenkreis, von dem Anträge durch die Botschaft Bagdad entgegengenommen werden dürfen, wurde auf ein Minimum beschränkt. So kann ein Visumsantrag grundsätzlich nur an der deutschen Botschaft Bagdad gestellt werden, wenn die Antragsteller bereits ein Vorvisum für den Schengenraum innerhalb der letzten drei Jahre erhalten haben, im Auftrag der irakischen Regierung reisen, oder in akuten medizinischen Notfällen. Für alle anderen Antragsteller, insbesondere Erstreisende und Antragsteller für nationale Visa (z.B. Familienzusammenführung, Studenten, etc.) ist die deutsche Botschaft in Amman bzw. bei Wohnsitz in der autonomen Region Kurdistan, die deutsche Botschaft in Ankara zuständig.